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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) der FK Motors Europe GmbH

§1 Geltungsbereich
1) Die aufgeführten und nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (Stand 01.08.2018) sind Grundlage und Bestandteil aller Warenlieferungs- und/oder Kaufverträge zwischen der FK Motors Europe GmbH, Am Markt 6, 29640 Schneverdingen, MwSt Identifikationsnummer: DE317317510, Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg – HRB 207452, Telefon: 05193-986873, Fax: 05193-9868827, nachfolgend FK Motors Europe GmbH und Unternehmer nachfolgend „Käufer“ genannt.

2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer isd AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und ausnahmslos; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die FK Motors Europe GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

4) Alle Vereinbarungen, die zwischen der FK Motors Europe GmbH und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

5) Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der FK Motors Europe GmbH mit dem Käufer, es sei denn, die FK Motors Europe GmbH weist darauf hin, dass neue oder abweichende Regelungen gelten sollen.


§ 2 Vertragsschluss
1) Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, kann die FK Motors Europe GmbH dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die von der FK Motors Europe GmbH bestellte Ware zu den vorstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erwerben zu wollen. Die Annahme kann die FK Motors Europe GmbH entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklären.

2) Alle Angebote der FK Motors Europe GmbH gegenüber dem Kunden sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der FK Motors Europe GmbH durch ihren Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die FK Motors Europe GmbH die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn die FK Motors Europe GmbH mit ihrem Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Der Käufer wird von der FK Motors Europe GmbH unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Käufer unverzüglich erstattet, sofern sie bereits erbracht wurde.


§ 3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen
1) Alle dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie zB Kalkulationen, Abbildungen etc., behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die überlassenen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die FK Motors Europe GmbH erteilt ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Darüber hinaus behält sich die FK Motors Europe GmbH das Recht vor, die übergebenen Unterlagen zurückzufordern, wenn der Auftrag nicht angenommen wird (§ 2).


§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen
1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise der FK Motors Europe GmbH ab Lager der FK Motors Europe GmbH. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Versandkosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Käufer zusätzliche Vor-Ort-Leistungen wünscht.

2) Der Kaufpreis ist ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

3) Alle von der FK Motors Europe GmbH im Internet, in Prospekten oder sonstigen Werbemitteln veröffentlichten Preis- und Rabattangaben sind freibleibend. Alle Angebote der FK Motors Europe GmbH sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollten immer schriftlich getroffen werden.

4) Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und in Drittländer außerhalb der EU reduzieren sich die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer; Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende und zollrelevante Gelangensbestätigung des Käufers oder eines Spediteurs. Alle landesspezifischen Steuern und Abgaben sind vom Käufer zu tragen.

5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der Ware fällig und zu zahlen. Der Kaufpreis ist per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der FK Motors Europe GmbH zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Schecks werden nicht angenommen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % pa über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der FK Motors Europe GmbH vorbehalten.

6) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der FK Motors Europe GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Lieferung / Lieferfristen / Annahmeverzug
1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle Liefertermine und/oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, eine Frist oder ein Termin ist ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart.

2) Die FK Motors Europe GmbH bemüht sich, postversandfähige Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Bestellung auszuliefern. Beim Versand von Fahrzeugen kontaktiert der Spediteur den Käufer, um einen Liefertermin zu vereinbaren.

3) Sofern zwischen den Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin oder keine Lieferfrist vereinbart wird, gelten für die FK Motors Europe GmbH 30 Werktage als angemessene Frist zur Leistung/Lieferung der Ware.

4) Im Falle des Verzuges ist die Haftung der FK Motors Europe GmbH auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, sofern der Lieferverzug auf einer von der FK Motors Europe GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Die FK Motors Europe GmbH haftet für jedes Verschulden ihrer eigenen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der FK Motors Europe GmbH. Beruht der Lieferverzug auf einer von der FK Motors Europe GmbH zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5) Die FK Motors Europe GmbH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6) Die FK Motors Europe GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Sie haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihr zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

7) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung der Ware an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers, auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

8) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

9) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die FK Motors Europe GmbH berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Liegen die vorstehenden Voraussetzungen vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


§ 6 Gewährleistung
1) Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, wird die FK Motors Europe GmbH nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern rechtzeitige Mängelrüge. Es ist der FK Motors Europe GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung uneingeschränkt unberührt.

3) Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

4) Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder ein Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung zusteht, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden begrenzt, soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt.

5) Die FK Motors Europe GmbH leistet für Mängel der gelieferten Ware Gewähr für die Dauer von 2 Jahren ab Lieferung. Eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6) Für den Käufer gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

7) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist die FK Motors Europe GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage endgültig entgegensteht.


§ 7 Haftungsbeschränkung
1) Die FK Motors Europe GmbH haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch bei nicht vorsätzlichen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der FK Motors Europe GmbH ausgeschlossen.

2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Produkthaftungsansprüche des Käufers. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der FK Motors Europe GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

3) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der FK Motors Europe GmbH Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, sowie im Falle der FK Motors Europe GmbH zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder im Falle des Todes des Käufers.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
1) Die FK Motors Europe GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die FK Motors Europe GmbH nicht ausdrücklich hierauf berufen sollte. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die FK Motors Europe GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Verlust zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchführen. Insbesondere ist der Käufer verpflichtet, die Ware nur gemäß der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu verwenden und einzusetzen.

3) Bis zur Bezahlung der Ware ist der Käufer verpflichtet, FK ​​Motors Europe GmbH jeden Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise in im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel hat er der FK ​​Motors Europe GmbH ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

4) Die FK Motors Europe GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer tritt die Forderungen gegen den Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an die FK Motors Europe GmbH in Höhe des mit ihr vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der FK Motors Europe GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die FK Motors Europe GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.

6) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag der FK Motors Europe GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, der FK Motors Europe GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die FK Motors Europe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes ihrer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung wird bearbeitet. Gleiches gilt im Falle der Vermischung mit anderen, der FK Motors Europe GmbH nicht gehörenden Gegenständen.


§ 9 Sonstiges / Erfüllungsort / Gerichtsstand
1) Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus Verträgen oder Rechtsverhältnissen ist der Sitz der FK Motors Europe GmbH in Schneverdingen.


§ 10 Datenschutzhinweise
Die FK Motors Europe GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten ihrer Geschäftspartner, insbesondere deren Kontaktdaten zur Abwicklung ihrer Bestellungen, einschließlich der vom Käufer angegebenen E-Mail-Adresse. Für die Bonitätsprüfung können wir Informationen (zB auch einen sog. Score-Wert) von externen Dienstleistern als Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Angaben zur Anschrift des Käufers. Mit einer Bestellung erklärt der Käufer ohne weitere Erklärung sein Einverständnis im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Wir verweisen auch auf unsere Datenschutzrichtlinien und weitere ausführliche Informationen auf unserer Website www.hanwaymotor.de.

§ 11 Salvatorische Klausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame oder unwirksam werdende oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: 01.08.2018

 

Mit Stolz gemacht, mit Leidenschaft geritten.

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